

Gildenordnung
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Präambel
Unsere Gilde basiert auf dem Spiel World of Warcraft und ist natürlich
darauf bedacht, dass die Mitgliedschaft vor allem Spaß macht und
zwar für jeden.
Unsere Gilde ist NICHT demokratisch. Aus Effizienzgründen verzichten
wir grundsätzlich auf aufwändige Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen
und konzentrieren uns lieber auf das Spiel. Gleichwohl soll der Gildenmeister
kein absolutistischer Herrscher sein, Recht und Pflicht der Kontrolle
des Gildenmeisters obliegt den Offizieren, denen eine besondere Rolle
in unserer Gilde zukommt.
Wir sind eine Gilde der Allianz, es können also nur Menschen, Zwerge,
Nachtelfen oder Gnome bei uns gespielt werden. Ein Mindestmaß
an Regeln ist einfach unerlässlich, deshalb werden Verstöße
gegen diesen Kodex auch geahndet. Wer Anregungen hat, z.B. weil
er meint es fehlen bestimmte Regeln oder weil etwas unverständlich
ist, kann sich selbstverständlich an uns wenden.
Unsere Mitglieder sind zum grossen Teil berufstätig, daher sind unsere
Ingamezeiten meist am Abend und am Wochenende. Aus diesem und anderen
Gründen gilt bei uns:
!! MITGLIED kann nur
werden, wer das 20. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahmen bestätigen
die Regel) !!
Allgemein
- §1 Gutes Benehmen in Foren, InGame, Chats oder anderen kommunikativen
Medien sollen als selbstverständlich angesehen werden. Abwertende
Äußerungen jeglicher Art werden nicht toleriert und ggf. auch
geahndet. Im Übrigen verweisen wir auf die Richtlinien zu Foren,
Benehmen (Netiquette) und sonstige Richtlinien, die vom Betreiber des
Spiels World of Warcraft, der Blizzard Entertainment®; Vivendi Universal
Games Deutschland verfasst wurden und unter dem folgenden Link: http://www.wow-europe.com/de/
eingesehen werden können und Bestandteil der Gildensatzung sind.
- §2 Es ist möglichst ein rollenspieltauglicher Name zu wählen.
Rollenspiel-Sprache ist nicht zwingend erforderlich, aber trotzdem gern
gesehen.
- §3 Gildengeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- §4 Schatzmeister der Gilde ist Schatzfrau, Hauptcharakter Simballa.
- §5 Einrichtung, Nutzung und Verwaltung des Teamspeak Servers (TS)
obliegt Leonardo. Der TS ist sein persönliches Eigentum, daher haben
sich alle an die im Forum von ihm veröffentlichten Nutzungsbedingungen
zu halten. Verstöße gegen diese Bedingungen, insbesondere die
Weitergabe von Zugangsdaten über den dort definierten Rahmen hinaus,
werden als Verstoß gegen die Gildensatzung gewertet und geahndet.
- §6 Jedes Mitglied hat das Recht neue Mitglieder o.ä. zu suchen
und diese der Gilde vorzustellen.
Ränge
- §1 Die im Spiel World of Warcraft vordefinierten Ränge sind
innerhalb der Gilde unverändert, sowohl die Anzahl als auch die Bezeichnung
und die Rangfolge sind identisch.
Folgende Ränge sind im Spiel vorgesehen:
Gildenmeister
Offiziere
Kämpfer
Mitglied
Initland
- §2 Gildenmeister
Der Gildenmeister ist der Verantwortliche und Ansprechpartner für
alle Belange innerhalb und ausserhalb der Gilde. Unterstützt wird
er dabei von den Offizieren.
- §3 Offiziere
Offiziere haben die gleichen Rechte und Pflichten wie der Gildenmeister,
zumindest ist das in den Optionen des Spiels als (veränderbare) Standardeinstellung
vorgegeben. Sie sind uneingeschränkt kreditwürdig. Sie unterstützen
den Gildenmeister bei den anfallenden Arbeiten und handeln selbstständig
im Sinne der Gilde. Offiziere werden Ressorts zugewiesen, denen sie ihre
besondere Aufmerksamkeit widmen. Eine Liste der Ressorts und der ihnen
zugeordneten Offiziere befindet sich hier:
- §3a Kontroll- und Vetorechte
Zusätzlich kontrollieren Offiziere den Gildenmeister bei seiner Arbeit
und können Veto gegen Entscheidungen des Gildemeisters einlegen.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Gesamtheit der Offiziere
den Rücktritt des Gildenmeisters fordern.
- §3b Rekrutierung
Jeder Offizier ist angehalten, neue Mitglieder zu rekrutieren, unabhängig
davon, welchem Ressort er zugeteilt wurde. Über Neuzugänge ist
der Gildenmeister zu informieren. Spieler und Offiziersnotizen sind auch
durch die Offiziere zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
- §4 Kämpfer
sind erfahrene Mitglieder von Potestae Crepusculi, sie sind eingeschränkt
Kreditwürdig. Der eingeschränkte Kreditrahmen gilt grundsätzlich
bis 100 Gold. Größere Beträge sind mit dem Gildenmeister
abzustimmen
- § 5 Mitglieder
Mitglieder haben den Status des Initland verlassen und gehören zur
Gilde von Potestae Crepusculi. Sie sind allerdings grundsätzlich
NICHT kreditwürdig. Ausnahmen sind mit dem Gildenmeister abzustimmen.
- §6 Initland
Das Praktikum bei Potestae Crepusculi. Eine Schnuppermitgliedschaft, die
ca. 2 bis 4 Wochen dauert und niemanden verpflichtet. Bei Beendigung der
Gildenmitgliedschaft bitten wir um kurze Benachrichtigung im Forum (Angabe
von Gründen erwünscht, einfach verschwinden zeugt nicht von
Stil und Grösse) Sie sind nicht kreditwürdig.
Zu den Rängen: Alle Gildenmitglieder sind aufgefordert einander
zu helfen, soweit nichts Neues. Allerdings müssen Neuzugänge
(egal ob lvl 1 oder lvl 60) erst beweisen, dass sie unserer uneingeschränkten
Hilfe würdig sind. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit spreche
ich hiermit die Empfehlung aus, Initlands nur eingeschränkt zu
helfen. Spätestens mit dem Rang Kämpfer haben Neuzugänge
aber bewiesen, dass sie unser Vertrauen verdienen und uneingeschränkte
Hilfe erwarten dürfen.
Wahlen, Abstimmungen
- §1 Bei Wahlen zählen immer Objektivität, Gerechtigkeit
und Fairness, nicht blinde Loyalität.
- §2 Wahlen werden nur dann zwingend nach den folgenden Regeln durchgeführt,
wenn sie aus wichtigem Grund veranlasst sind. Wichtige Gründe können
beispielsweise eine Abstimmung über die Auflösung der Gilde
oder ähnliche schwerwiegende Sachverhalte sein. Ob eine Wahl zwingend
nach den folgenden Regeln erfolgt, entscheidet der Gildenmeister, ersatzweise
die Gesamtheit der Offiziere mit einfacher Mehrheit.
- §3 Im Übrigen steht es den Gildenmitgliedern frei, Umfragen,
Wahlen und Ähnliches selbst durchzuführen.
Diese gelten dann aber, solange der Gildenmeister sie nicht ausdrücklich
autorisiert, als nicht aus wichtigem Grund veranlasst und haben insoweit
keine Bindungswirkung für die Mitglieder der Gilde.
- §4 Jedes Mitglied kann eine Wahl, Umfrage oder Abstimmung unter
Berücksichtigung von §3 verlangen.
- §5 Jedes Mitglied hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.
- §6 Wahlen und Abstimmungen mit einer Wahlbeteiligung von unter
75% sind ungültig.
- §7 Stimmenthaltungen müssen erfasst werden, deshalb muss bei
jeder Wahl das Feld "Enthaltungen" vorhanden sein.
- §8 Bei der Auswahl zwischen mehr als zwei Möglichkeiten reicht
die relative Mehrheit. Bei einer ja/nein Abstimmung
zählt die absolute Mehrheit, also mindestens 51% der Stimmen. Bei
einem Patt muss noch mal gewählt werden. Sollte
nach einer wiederholten Wahl bzw. einer Abstimmung nach den obenstehenden
Regeln keine Entscheidung möglich sein, entscheiden der Gildenmeister
und die Offiziere gemeinsam.
- §9 Es gibt nur offene Wahlen (Jeder hat das Recht eine andere Meinung
zu haben und sollte sie auch öffentlich vertreten können
und dürfen).
Ressourcen
- §1 Hier sollte nochmal erwähnt werden, dass wir eine
Gemeinschaft sind, mit alle demselben Ziel. Nämlich
Zusammenhalt, Fairness und Spaß innerhalb von WoW und allem was
damit zusammenhängt. Somit bestehen keine Verpflichtungen
gegenüber anderen Spielern, etwas bezahlen zu
müssen.
- §2 Aus §1 ergibt sich einfach folgende Bitte an alle
Gildenmitglieder: Solltet Ihr im Verlauf des Spiels
Gegenstände finden, die Ihr nicht braucht oder nicht benutzen könnt,
fragt im Chat nach, ob sie jmd. gebrauchen kann. Diese
Gegenstände sind vom erhaltenden Spieler nicht zu bezahlen.
- §3 Aufwandsentschädigungen sollten gezahlt werden,
wenn z.B. ein Schneider von einem anderen Spieler
Wolle bekommt, um ihm eine Tasche zu machen. Diese Tasche erfordert
noch Garn, dann muss der Spieler, der sich die Tasche
wünscht, diesen benötigten Garn bezahlen. Dies
ist natürlich kein "Muss" sondern einfach eine Art Hinweis.
- §4 Hochwertige Items:
Erweiterung folgt......
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